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Compliance & Fristen

Modul 95 (BKrFQG): 35 Stunden Weiterbildung lückenlos nachweisen

Alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung – sonst darf der Fahrer nicht fahren. Wie die Frist läuft, was bei einer Kontrolle zählt und wie man nichts übersieht.

Stand: 31.08.2026

Worum es geht

Wer im gewerblichen Güterverkehr einen Lkw der Klassen C oder CE fährt, braucht neben dem Führerschein die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach dem BKrFQG. Sie besteht aus der Grundqualifikation (oder dem Besitzstand für langjährige Fahrer) und einer Weiterbildung von 35 Stunden alle fünf Jahre – im Alltag „Modul 95“ genannt, nach der Schlüsselzahl im Führerschein.

Wie sich die 35 Stunden zusammensetzen

Die Weiterbildung umfasst fünf Kurstage zu je sieben Zeitstunden, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG. Die Themen reichen von Lenk- und Ruhezeiten über wirtschaftliches Fahren und Ladungssicherung bis zu Gesundheit und Notfall. Die Kurse können über die fünf Jahre verteilt oder am Stück absolviert werden.

Wie die Frist läuft

  • Die Frist von fünf Jahren steht als Ablaufdatum hinter der Schlüsselzahl 95 im Führerschein beziehungsweise auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
  • Die 35 Stunden müssen vor Ablauf abgeschlossen und bescheinigt sein. Eine vorgezogene Weiterbildung ist möglich; die neue Frist schließt an das bisherige Ablaufdatum an.
  • Nach der Weiterbildung wird die Schlüsselzahl bei der Führerscheinstelle verlängert oder ein neuer FQN ausgestellt – das dauert und sollte rechtzeitig beantragt werden.

Was bei Verstoß droht

Fährt ein Fahrer nach Ablauf der Frist ohne gültige Schlüsselzahl 95, fährt er ohne die erforderliche Qualifikation. Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichem Bußgeld für den Fahrer; der Halter kann wegen Zulassens der Fahrt belangt werden. Bei einer Straßenkontrolle kann die Weiterfahrt untersagt werden – die Ladung steht dann.

Was der Unternehmer im Blick behalten muss

  • Die fünf Jahre laufen je Fahrer individuell – ein gemeinsames Datum gibt es nicht.
  • Kursplätze sind saisonal knapp. Wer erst drei Monate vor Ablauf bucht, findet oft keinen Termin mehr.
  • Alle Teilnahmebescheinigungen und den FQN in der Fahrerakte ablegen.
  • Bei neu eingestellten Fahrern die vorhandene Qualifikation prüfen – Besitzstand, ausländische Nachweise, bereits begonnene Module.

Der Fristen-Monitor im VL-Cockpit überwacht die Modul-95-Frist je Fahrer neben Fahrerkarte, Führerschein und den Fahrzeugfristen und warnt früh genug, um einen Kursplatz zu bekommen.

Kaufmännische Information, keine Steuerberatung

Dieser Beitrag fasst den Stand nach bestem Wissen zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechts- und steuerliche Fragen klärt Ihre Kanzlei; für die Umsetzung im Betrieb arbeiten wir mit ihr zusammen.

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