Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, Artikel 4 und 6
Aufgaben und Pflichten des Verkehrsleiters
Was die Verordnung tatsächlich verlangt
Instandhaltung, Beförderungsverträge, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, Fahrerqualifikation – die Pflichten im Überblick, mit dem was sie im Alltag bedeuten.
Passt das zu Ihnen?
Typische Ausgangslagen
- Sie sind selbst Verkehrsleiter und wollen wissen, wofür Sie geradestehen.
- Sie überlegen, die Verkehrsleitung abzugeben, und wollen den Umfang einschätzen.
- Eine Betriebskontrolle steht an und Sie prüfen Ihre Dokumentation.
- Sie bereiten sich auf die Fachkundeprüfung vor.
Leistungsumfang
Das ist enthalten
- Instandhaltung der Fahrzeuge: Prüftermine planen, überwachen und dokumentieren
- Prüfung der Beförderungsverträge und Beförderungsdokumente
- Grundlegende Rechnungsführung und kaufmännische Überwachung der Verkehrstätigkeit
- Zuweisung der Ladungen und Dienste an die Fahrer und Fahrzeuge
- Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Aufzeichnungspflichten
- Kontrolle der Sicherheitsverfahren, insbesondere Ladungssicherung
- Überwachung der Fahrerqualifikation: Führerschein, Fahrerkarte, Weiterbildungsnachweis
Abgrenzung
Das ist ausdrücklich nicht enthalten
Klare Grenzen sind kein Manko, sondern die Grundlage einer belastbaren Zusammenarbeit.
- Die Aufzählung folgt der Verordnung, ersetzt aber keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
- Zusätzliche Pflichten können sich aus Gefahrgutrecht, Arbeitsschutz oder Tarifrecht ergeben.
- Der Verkehrsleiter übernimmt keine Geschäftsführerhaftung und keine steuerlichen Pflichten.
Ablauf
Wie wir vorgehen
- 01
Erfassen
Alle Fahrzeuge, Fahrer, Prüftermine und Nachweise in einer Übersicht zusammenführen. Was nicht erfasst ist, kann nicht überwacht werden.
- 02
Überwachen
Fristen laufen automatisch mit. Die Ampel zeigt, was fällig wird, bevor es überfällig ist.
- 03
Dokumentieren
Jede Prüfung, jede Unterweisung, jeder Download wird nachvollziehbar festgehalten. Bei einer Kontrolle zählt nur, was belegbar ist.
- 04
Nachsteuern
Wiederkehrende Verstöße werden ausgewertet und abgestellt – durch Unterweisung, Disposition oder geänderte Abläufe.
Die vier Fristen, die im Alltag am häufigsten reißen
- Fahrerkarte auslesen: spätestens alle 28 Tage
- Massenspeicher des Kontrollgeräts auslesen: spätestens alle 90 Tage
- Tachoprüfung nach § 57b StVZO: alle zwei Jahre
- Fahrerqualifizierungsnachweis: 35 Weiterbildungsstunden je Fünfjahreszeitraum
Preis
Bestandteil der Verkehrsleitung
Diese Pflichten sind Bestandteil der externen Verkehrsleitung und werden individuell nach Aufwand vereinbart. Eine reine Bestandsaufnahme ohne laufende Betreuung ist ebenfalls möglich.
Alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Was Unternehmer wissen wollen
Haftet der Verkehrsleiter persönlich?
Der Verkehrsleiter trägt die Verantwortung für die ihm übertragenen Leitungsaufgaben. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Behörde seine Zuverlässigkeit aberkennen – dann verliert er die Eignung für alle Mandate. Die unternehmerische und steuerliche Verantwortung bleibt beim Inhaber. Der genaue Umfang wird im Verkehrsleitervertrag geregelt; lassen Sie diesen Vertrag anwaltlich prüfen.
Wie oft muss der Verkehrsleiter im Betrieb sein?
Die Verordnung nennt keine Stundenzahl, sondern verlangt tatsächliche und dauerhafte Leitung. Entscheidend ist, dass er erreichbar ist, Entscheidungen trifft und dies dokumentiert. Ein monatlicher Bericht plus anlassbezogene Erreichbarkeit hat sich in der Praxis bewährt.
Was prüft das BALM bei einer Betriebskontrolle?
Schwerpunkte sind Aufzeichnungen zu Lenk- und Ruhezeiten, die Vollständigkeit der Downloads, Fahrerqualifikationen und die Fahrzeugdokumentation. Wer diese vier Bereiche geordnet vorlegen kann, hat den größten Teil der Kontrolle bereits bestanden.
Nächster Schritt
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern kurz Ihre Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Rechtliche Abgrenzung