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VLVL Direkt

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, Artikel 4

Rechtssichere Externe Verkehrsleitung nach VO (EG) Nr. 1071/2009

Erlangung und Sicherung Ihrer EU-Lizenz & Güterkraftverkehrsgenehmigung durch eine tatsächlich und dauerhaft tätige, fachlich geeignete Leitung – ohne Scheingeschäfte, voll behördenfest.

Wir übernehmen die Benennung als Verkehrsleiter nach VO (EG) Nr. 1071/2009 und schaffen damit die gesetzliche Voraussetzung für Ihre Güterkraftverkehrsgenehmigung und EU-Lizenz – inklusive Instandhaltungsmanagement, Sicherheitsverfahren und prüfungsfester Dokumentation.

Passt das zu Ihnen?

Typische Ausgangslagen

  • Sie gründen ein Transportunternehmen und besitzen die fachliche Eignung noch nicht.
  • Ihr bisheriger Verkehrsleiter scheidet aus – Krankheit, Kündigung, Ruhestand.
  • Die Genehmigungsbehörde hat Nachweise zur Verkehrsleitung angefordert.
  • Sie wollen die Fachkunde selbst erwerben und brauchen bis dahin eine belastbare Zwischenlösung.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Benennung als externer Verkehrsleiter gegenüber der Genehmigungsbehörde
  • Verkehrsleitervertrag mit klar geregelten Weisungsbefugnissen und Verantwortlichkeiten
  • Instandhaltungsmanagement: Prüfplan für HU, SP, Tachoprüfung nach § 57b StVZO und UVV
  • Sicherheitsverfahren: schriftlich fixierte Abläufe für Ladungssicherung, Unfall und Kontrolle
  • Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Auslesefristen für Fahrerkarte und Massenspeicher
  • Monatlicher Fristen- und Compliance-Bericht im VL-Cockpit
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebskontrollen des BALM
  • Fester Ansprechpartner für Behörde, Werkstatt und Fahrpersonal

Abgrenzung

Das ist ausdrücklich nicht enthalten

Klare Grenzen sind kein Manko, sondern die Grundlage einer belastbaren Zusammenarbeit.

  • Ein externer Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen betreuen. Freie Kapazität bitte vor Vertragsschluss erfragen.
  • Die Verkehrsleitung muss tatsächlich und dauerhaft ausgeübt werden. Eine reine Namensleihe ist unzulässig und wird nicht angeboten.
  • Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Gegenstand der Leistung.
  • Die unternehmerische Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Der Verkehrsleiter leitet, er haftet nicht anstelle des Inhabers.

Ablauf

Wie wir vorgehen

  1. 01

    Erstgespräch

    20 bis 30 Minuten am Telefon: Fahrzeugbestand, Genehmigungslage, Zeitdruck. Kostenfrei und unverbindlich.

  2. 02

    Bestandsaufnahme

    Sichtung von Lizenz, Fahrzeugpapieren, Prüfterminen und vorhandener Dokumentation. Sie erhalten eine schriftliche Lückenliste.

  3. 03

    Vertrag und Benennung

    Verkehrsleitervertrag mit definierten Befugnissen, anschließend Meldung an die Genehmigungsbehörde.

  4. 04

    Laufender Betrieb

    Monatlicher Bericht, Erreichbarkeit für Rückfragen, Begleitung bei Kontrollen und Prüfterminen.

Warum wir keine Namensleihe anbieten

Ein Teil des Marktes wirbt sinngemäß mit „EU-Lizenz mieten statt Prüfung“. Artikel 4 der Verordnung verlangt jedoch, dass der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Fällt bei einer Kontrolle auf, dass die Benennung nur auf dem Papier besteht, steht die Zuverlässigkeit und damit die Erlaubnis des Unternehmens infrage. Wer günstiger anbietet, spart genau an dieser Stelle.

Preis

Individuelle Vergütung nach Anfrage

Individuelle Vergütung nach Fuhrparkgröße, Aufwand und vertraglicher Vereinbarung – auf Anfrage und nach vorheriger Abstimmung. Keine Stundenzettel, keine versteckten Kosten: Der Umfang wird vor Vertragsschluss schriftlich festgehalten.

Alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Was Unternehmer wissen wollen

Darf ein externer Verkehrsleiter überhaupt bestellt werden?

Ja. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 lässt ausdrücklich zu, dass ein Unternehmen eine natürliche Person benennt, die nicht im Unternehmen beschäftigt ist. Voraussetzung ist eine vertragliche Beziehung und die tatsächliche, dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit.

Wie viele Unternehmen dürfen betreut werden?

Höchstens vier Unternehmen mit einer Gesamtflotte von höchstens 50 Fahrzeugen. Diese Grenze wird laufend geführt; ist sie erreicht, sagen wir ab, statt ein Risiko einzugehen.

Was passiert, wenn ich die Fachkunde selbst erwerbe?

Dann übernehmen Sie die Verkehrsleitung, und wir wechseln in die Begleitung oder ins Backoffice. Die Prüfungsvorbereitung bieten wir selbst an – ein Wechsel ist ausdrücklich erwünscht.

Wie schnell kann die Benennung erfolgen?

Nach dem Erstgespräch und der Bestandsaufnahme ist der Vertrag in der Regel innerhalb weniger Tage unterschriftsreif. Wie schnell die Behörde die Änderung bearbeitet, liegt nicht in unserer Hand und ist regional unterschiedlich.

Nächster Schritt

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern kurz Ihre Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können.

Rechtliche Abgrenzung

VL Direkt erbringt kaufmännische Beratung, Fuhrparkorganisation und Dokumentenvorbereitung. Eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und eine steuerliche Beratung nach dem Steuerberatungsgesetz sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Für Rechtsfragen und die Erstellung von Steuererklärungen arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen oder vermitteln einen Berufsträger.
Wie eilig ist es?

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