Lohn & Spesen
Die 9-€-Übernachtungspauschale für Lkw-Fahrer korrekt abrechnen
Schläft der Fahrer in der Kabine, sind pro Nacht 9 € pauschal absetzbar – zusätzlich zum Verpflegungsmehraufwand. Voraussetzungen, Rechenweg und häufige Fehler.
Stand: 31.08.2026
Worum es geht
Übernachtet ein Berufskraftfahrer während einer mehrtägigen Tour in der Schlafkabine seines Lkw, kann er nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG eine Pauschale von 9 € pro Kalendertag ansetzen. Diese Pauschale gilt zusätzlich zum Verpflegungsmehraufwand und deckt die typischen Kosten einer Kabinenübernachtung ab – Dusche am Rasthof, Reinigung der Bettwäsche, Parkgebühren.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine auswärtige berufliche Tätigkeit mit Übernachtung – also eine mehrtägige Tour, nicht der tägliche Feierabend zu Hause.
- Der Fahrer übernachtet tatsächlich im Fahrzeug. Nutzt er ein Hotel, gilt für diese Nacht die Pauschale nicht – dann sind die tatsächlichen Übernachtungskosten anzusetzen.
- Die Pauschale wird für jeden Kalendertag gewährt, an dem auch Anspruch auf eine Verpflegungspauschale besteht (An- oder Abreisetag, voller Tag oder mehr als acht Stunden Abwesenheit).
Verpflegungsmehraufwand zur Einordnung
Im Inland gelten für den Verpflegungsmehraufwand (VMA) feste Sätze:
- 14 € für An- und Abreisetag sowie für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit.
- 28 € für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden abwesend).
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird gekürzt: Frühstück um 20 % (5,60 €), Mittag- und Abendessen um je 40 % (11,20 €) des vollen Tagessatzes.
Rechenbeispiel: Dreitagestour
Montag Anreise, Mittwoch Rückkehr, zwei Nächte in der Kabine:
- Montag (Anreise): 14 € VMA
- Dienstag (voller Tag, Kabinenübernachtung): 28 € VMA + 9 € Pauschale
- Mittwoch (Abreise, Kabinenübernachtung in der Nacht zuvor): 14 € VMA + 9 € Pauschale
Summe: 56 € Verpflegung + 18 € Übernachtungspauschale = 74 € für diese Tour.
Der Hebel für den Nettolohn
Der Arbeitgeber kann Verpflegungspauschale und 9-€-Pauschale als steuerfreien Auslagenersatz auszahlen (§ 3 Nr. 16 EStG). Für das Unternehmen fallen darauf keine Lohnnebenkosten an, für den Fahrer erhöht sich der Nettolohn spürbar – bei 20 Kabinennächten im Monat sind das allein aus der 9-€-Pauschale 180 € netto zusätzlich.
Häufige Fehler
- Die Pauschale für Tage ansetzen, an denen kein VMA-Anspruch besteht.
- Pauschale und Hotelrechnung für dieselbe Nacht kombinieren.
- Die Kabinenübernachtung nicht dokumentieren – bei einer Prüfung muss sie plausibel sein.
- Die Kürzung bei gestellten Mahlzeiten (z. B. Frühstück im Hotelpreis) vergessen.
Das VL-Cockpit rechnet Verpflegungsmehraufwand und 9-€-Pauschale tagesscharf aus den erfassten Touren und übergibt die Beträge getrennt nach steuerfrei und pflichtig an den DATEV-Lohn-Export.
Kaufmännische Information, keine Steuerberatung
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